AGB
I. Allgemeines
Unsere nachstehenden Geschäfts- und Lizenzbedingungen der Doppelpunkt Kommunikation, Inh. Oliver Hahn, gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an; es sei den, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Vertragsabschluss, Leistungsumfang
(1) Angebote und Preislisten sind grundsätzlich freibleibend. An verbindliche Angebote sind wir 7 Tage nach Zugang beim Kunden gebunden. Leistungsbeschreibungen auf Websites und in Auftragsbestätigungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen.
(3) Die an uns erteilten Aufträge sind Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet sind.
(4) Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
III. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme
(1) Die Übersendung unserer Arbeiten sowie der Vorlagen des Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2) Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn wir haben diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(3) Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht verschuldete Ereignisse um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall von uns benachrichtigt.
(4) Setzt uns der Kunde, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
(5) Der Kunde hat die von uns präsentierten und/oder gelieferten Arbeiten und Werke abzunehmen. Fordern wir den Kunden zur Abnahme auf, so gelten die Arbeiten und Werke als abgenommen, wenn der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach unserer Aufforderung die Abnahme erklärt oder schriftlich Mängel vorträgt.
(6) Mit Genehmigung der Entwürfe und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
(7) Von uns erstellte und gelieferte Inhalte zur Veröffentlichung sind vom Kunden umfassend zu prüfen, insbesondere hinsichtlich deren werberechtlichen Zulässigkeit, und freizugeben. Mit Freigabe durch den Kunden ist unsere Haftung für diese Inhalte ausgeschlossen.
IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit ausdrücklich keine Vergütung vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD. In der Vergütung sind unsere Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
(2) Die Vergütung ist nach Abnahme der Arbeiten und Werke fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten: Ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Präsentation der ersten Entwürfe, ein Drittel bei Abnahme.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
(5) Schecks und Wechsel werden nur nach Absprache und nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten hieraus gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Nutzungsrechte
(1) Alle unsere gestalterischen Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) unterliegen unabhängig von ihrer Form dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an unseren Gestaltungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.) ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung zu dem vereinbarten Zweck eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht kann nicht an Dritte weiterübertragen werden, es sei denn es wird eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart.
(3) Unsere Gestaltungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.) dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Digitale Werke werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach unserer vorheriger Zustimmung geändert werden.
(4) Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, bei Veröffentlichung und Abbildung unserer Werke als Urheber genannt zu werden.
(5) Von allen Arbeiten und Werken überlässt uns der Kunde eine angemessene Anzahl einwandfreier Belege. Wir sind berechtigt, diese Muster und sonstigen Arbeiten und Werke zur Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
(6) Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1-4 berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung vom Kunden zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die übliche Vergütung nach dem Tarifvertrag SDSt/AGD zugrunde zu legen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
(7) Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
VI. Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reiskosten
(1) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung erbracht.
(2) Fremdleistungen werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Kunden und auf Rechnung des Kunden vergeben. Soweit genehmigte Fremdleistungen von uns im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde uns von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
(3) Auslagen für technische Nebenkosten (spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktion, Satz und Druck etc.) sind vom Kunden zu erstatten.
(4) Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von diesem zu erstatten.
VII. Korrektur, Produktionsüberwachung
(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
(2) Die Produktionsüberwachung bedarf der gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und beteiligten Dritten entsprechende Anweisungen zu geben.
VIII. Gewahrleistung, Haftung
(1) Soweit ein von uns zu vertretender, nicht unerheblicher Mangel vorliegt, der nicht die künstlerische Gestaltung des Werkes betrifft, und der Kunde Nacherfüllung verlangt, sind wir wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Neuherstellung berechtigt. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt oder wir nach Setzung einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zur Nacherfüllung nicht in der Lage sind, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen. Nach dieser Frist kann er allein Minderung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung geltend gemacht werden.
(2) Soweit sich nachstehend (Abs. 3 und Abs. 4) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(3) Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinal-pflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im übrigen ist sie gemäß Absatz (2) ausgeschlossen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme oder Lieferung des Werkes.
(6) Wir haften nicht für die wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Gestaltungen und Werke.
(7) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Texte, Fotos und sonstige eigene Beiträge, die zur Erfüllung seines Auftrags notwendig sind, fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung unserer Vergütung verlangen und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Schadensersatz verlangen.
(3) Ist der Kunde zur Verwendung der uns überlassenen Vorlagen nicht berechtigt, stellt er uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(4) Originale verbleiben in unserem Eigentum. Sie sind in Ermangelung anderer Absprachen an uns nach angemessener Frist zurückzugeben.
X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Köln Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Köln Erfüllungsort.
(3) Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
XI. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen in der Weise umgedeutet werden, dass der mit Ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.